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Die Nutzung von die elektrisch angetriebene Fahrzeuge der Marke „Bird“ erfolgt auf Basis dieses Rahmenvertrags sowie separater Mietverträge für jede einzelne Fahrt (Einzelmietverträge), welche Sie über die Bird App abschließen können. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sind Bestandteil dieses Rahmenvertrags und der Einzelmietverträge.

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Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sorgfältig durch und bestätigen Sie diese am Ende, indem Sie das entsprechende Kästchen anklicken.

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Der Rahmenvertrag mit den nachfolgenden Bestimmungen sowie die nachfolgenden Einzelmietverträge kommen zustande zwischen Ihnen (nachfolgend auch „Nutzer“ genannt) und

BirdRides Switzerland GmbH

Bahnhofstrasse 10

CH-6300 Zug

Schweiz

E-Mail: hello@bird.co

(nachfolgend auch „Betreiber“ genannt)

§ 1

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Der Betreiber vermietet elektrisch angetriebene Fahrzeuge der Marke „Bird“ in der Schweiz.

1.2 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Betreiber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht

anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Im Rahmen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten zudem folgende Begriffsbestimmungen:

Bird Rides“ ist die Bird Rides Europe B.V. (mit Sitz in den Niederlanden). Bird Rides Europe B.V. ist Teil der weltweit tätigen Bird Rides-Gruppe welche die Webseite bird.co (nachfolgend auch „Bird Webseite“ genannt) betreibt.

Bird App“ ist die von Bird Rides entwickelte und vertriebene Applikation für internetfähige Mobiltelefone, die u. a. als Zugangsmittel für das Reservieren und Mieten von Fahrzeuge der Marke „Bird“ innerhalb des Bird Geschäftsgebiets dient. Die allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Bird App sowie Einzelheiten zur technischen Verfügbarkeit und zum jeweiligen Funktionsumfang der Bird App können der Bird Webseite über diesen Link entnommen werden. Die Anmietung von Bird Fahrzeuge ist nur über die Bird App möglich. Weder der Betreiber noch Bird Rides garantieren die Kompatibilität des Mobiltelefons des Nutzers mit der Bird App.

Bird Geschäftsgebiet“ ist das jeweilige Gebiet in einer Stadt, in dessen Grenzen Bird Fahrzeug angemietet und genutzt werden können. Die jeweiligen Bird Geschäftsgebiete können in ihrer jeweils aktuellen Form auf der Bird Webseite oder in der Bird App eingesehen werden.

Bird Benutzerkonto“ ist das vom Nutzer über die Bird App oder die Bird Webseite angelegte Nutzerprofil. Der Nutzer hat die in seinem Nutzerprofil hinterlegten Daten jederzeit aktuell zu halten.

Bird Fahrzeug“ ist jedes im Eigentum des Betreibers stehende elektrisch betriebene Fahrzeug.

1.4 Die Ziffern 2, 3 und 4 dieses Rahmenvertrags enthalten allgemeine Regelungen, die das Verhältnis der Parteien bereits vor Abschluss eines Einzelmietvertrags betreffen. Ziffer 5 regelt den Abschluss eines Einzelmietvertrags zur Nutzung von Bird Fahrzeuge. Ab Ziffer 6 werden die jeweiligen Vertragspflichten und -rechte während eines Einzelmietvertrags geregelt.

1.5 Diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen werden durch die jeweils gültige Tarif- und Kostenordnung ergänzt. Die jeweils gültige Tarif- und Kostenordnung steht in der Bird App zur Verfügung.

§ 2

Vermietungskonzept

2.1 Bird Fahrzeuge werden auf Basis eines „free-floating“ (frei verfügbar) Vermietungskonzepts vermietet. Nach diesem Konzept können Bird Fahrzeuge angemietet werden, indem ein verfügbarer Bird Fahrzeuge über die Bird App freigeschaltet wird. Der Nutzer kann mit dem Bird Fahrzeuge innerhalb des Bird Geschäftsgebiets zu jedem Zielort fahren. Vor einer Fahrt hat der Nutzer jedoch in der Bird App zu prüfen, dass das Ziel und die Strecke innerhalb des Bird Geschäftsgebiets liegen. Am Zielort gibt der Nutzer das Bird Fahrzeug zurück, indem er ihn – entsprechend Ziffer 6 unten – abstellt und den Mietvertrag über die Bird App beendet. Der zurückgegebene Bird Fahrzeuge kann dann von jedem Nutzer erneut angemietet werden.

2.2 Der Betreiber ist kein Anbieter von Beförderungsleistungen. Wünscht der Nutzer eine Beförderungsleistung, stehen ihm alle öffentlichen und privaten Verkehrsmittel zur Verfügung, einschließlich Bus- und Bahnverbindungen, Taxis und Fußgängerwege. Der Betreiber vermietet Bird Fahrzeuge nur als alternatives und bequemes Fortbewegungsmittel.

2.3 Der Betreiber kann dem Nutzer die Möglichkeit einräumen, ein Bird Fahrzeug vor der Fahrt zu reservieren. Sofern der Betreiber eine solche Reservierungsmöglichkeit anbietet, werden die maximale Reservierungsdauer sowie etwaige Reservierungsgebühren in der Bird App angezeigt und müssen vom Nutzer bestätigt werden.

2.4 Verfügbare Bird Fahrzeuge in der Nähe des Standorts des Nutzers werden in der Bird App angezeigt. Allerdings können weder der Betreiber noch Bird Rides die Genauigkeit und Vollständigkeit der angezeigten Bird Fahrzeuge gewährleisten. Weder der Betreiber noch Bird Rides können gewährleisten, dass Bird Fahrzeuge 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche oder 365 Tage im Jahr zur Anmietung verfügbar sind. Insbesondere können der Betreiber und Bird Rides nicht garantieren, dass ein Bird Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort verfügbar ist.

2.5 Bird Fahrzeuge werden regelmäßig durch den Betreiber oder vom Betreiber autorisierte Dritte gewartet und auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft. Jedoch kann aufgrund des „free-floating“-Vermietungskonzepts weder der Betreiber noch ein vom Betreiber autorisierter Dritter einen Bird Fahrzeug nach jeder einzelnen Fahrt überprüfen. Daher hat der Nutzer vor der Nutzung eines Bird Fahrzeugs eine einfache Sichtprüfung durchzuführen (siehe hierzu Ziffer 14.1).

2.6 Das Bird Fahrzeug ist ein Elektrofahrzeug, das für den Betrieb Strom von einer im Fahrzeug eingebauten Batterie benötigt. Die Bird App gibt für jedes verfügbares Bird Fahrzeug eine ungefähre Restreichweite an. Der Nutzer hat zu prüfen, ob der gewünschte Zielort erreichbar ist. Allerdings ist wie bei jedem Elektrofahrzeug zu beachten, dass der Ladezustand der Batterie mit der Nutzung des Bird Fahrzeugs (sowohl über die Zeit als auch über die Entfernung) abnimmt. Die Reduzierung des Ladezustands während der Nutzung hängt vom Fahrzeug, den Straßenbedingungen, den Wetterbedingungen und anderen Faktoren ab. Mit abnehmendem Ladezustand der Batterie können die Geschwindigkeit und andere Funktionen des Fahrzeugs abnehmen oder das Fahrzeug den Betrieb ganz einstellen, auch vor Erreichen des vom Nutzer gewünschten Zielorts. Sofern das Fahrzeug den Betrieb einstellt, hat der

Nutzer das Bird Fahrzeug nach den Regelungen in Ziffer 6 zurückzugeben und den Mietvertrag nach den Regelungen in Ziffer 7 zu beenden.

2.7 Sofern der Ladezustand der Batterie eines Bird Fahrzeugs unter einen bestimmten Schwellenwert sinkt, kann das Bird Fahrzeug nicht mehr angemietet werden.

2.8 Die Aufladung der Batterie erfolgt ausschließlich durch den Betreiber oder vom Betreiber autorisierten Dritten. Die Aufladung der Batterie darf nur mit zertifiziertem Equipment erfolgen. Daher kann und darf der Nutzer die Batterie nicht eigenständig aufladen.

§ 3

Voraussetzungen für die Anmietung eines Bird Fahrzeugs

3.1 Es können und dürfen nur die Bird Fahrzeuge angemietet werden, die in der Bird App als „verfügbar“ angezeigt werden und die keine Funktionsstörungen anzeigen.

3.2 Um ein Bird Fahrzeug anmieten zu können, muss der Nutzer über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, die Bird App ordnungsgemäß installiert und ein Bird Nutzerkonto erstellt haben. Der Nutzer ist für die mobile Datenkommunikation verantwortlich und trägt die Kosten, die von seinem Mobilfunkanbieter dafür erhoben werden.

3.3 Der Nutzer darf ein Bird Fahrzeug nicht anmieten, wenn er zum Zeitpunkt der Anmietung positiv weiß oder mit überwiegender Sicherheit erwarten muss, dass am Zielort der Fahrt keine Internetverbindung möglich ist, z. B. wegen bekannter fehlender Netzabdeckung oder weil der Akku des benutzten Mobiltelefons bereits bei Fahrbeginn fast leer ist oder das Smartphone Funktionsstörungen hat.

3.4 Es ist untersagt, sich Zugang zu einem Bird Fahrzeug durch Manipulation an der Bird App oder am Fahrzeug oder auf sonstige, nicht vom Betreiber autorisierte, Art und Weise zu verschaffen.

§ 4

Fahrberechtigung

4.1 Zum Führen von Bird Fahrzeuge sind ausschließlich Personen berechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind und über ein aktives Bird Benutzerkonto verfügen.

4.2 Der Nutzer muss in der Lage sein, das Bird Fahrzeug verkehrssicher nach den geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungenzu führen. Er muss zudem über Mindestkenntnisse über das Führen von Bird Fahrzeuge verfügen und vom Betreiber oder Bird Rides zur Verfügung gestellte Materialien zum sicheren Umgang mit Bird Fahrzeuge gelesen haben.

4.3 Der Nutzer (inklusive Gepäck) darf ein Maximalgewicht von 100 kg nicht überschreiten.

4.4 Der Nutzer ist nicht zur Anmietung eines Bird Fahrzeugs berechtigt, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.

§ 5

Vertragsschluss und Vertragsdauer für Einzelmietverträge, Gruppenfahrten

5.1 Die Vermietung von Bird Fahrzeuge erfolgt ausschließlich über die Bird App. Der Einzelmietvertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber kommt über die Bird App zustande.

5.2 Zur Anmietung eines als verfügbar gekennzeichneten Bird Fahrzeugs scannt der Nutzer mit der Bird App den QR-Code des Bird Fahrzeugs und schaltet diesen anschließend in der Bird App frei.

5.3 Mit dem Freischalten des Bird Fahrzeugs durch den Nutzer kommt ein Mietvertrag mit diesen allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie den aktuell gültigen Tarifen zustande.

5.4 Der Einzelmietvertrag beginnt mit der Freischaltung des Bird Fahrzeugs durch den Nutzer. Der Einzelmietvertrag endet, wenn der Nutzer das Bird Fahrzeug zurückgegeben (Ziffer 6) und den Mietvertrag über die Bird App beendet hat (Ziffer 7). Der Mietvertrag endet jedoch automatisch spätestens 24 Stunden nach der Freischaltung. Nach Beendigung des Mietvertrags kann der Nutzer das Bird Fahrzeug erneut anmieten.

5.5 Der Betreiber kann dem Nutzer die Möglichkeit einräumen, mehrere Bird Fahrzeuge gleichzeitig anzumieten (sogenannte „Gruppenfahrt“). Ob der Anbieter die Option einer Gruppenfahrt anbietet, die maximal mögliche Anzahl an Bird Fahrzeuge für eine solche Gruppenfahrt und die hierfür anfallenden Gebühren werden dem Nutzer in der Bird App vor der Anmietung angezeigt. Für jedes Bird Fahrzeug, der innerhalb einer Gruppenfahrt angemietet wird, entsteht zwischen dem Nutzer und dem Betreiber ein Einzelmietvertrag gemäß Ziffer 5.3.

5.6 Dem Personenkreis der Gruppenfahrt dürfen nur solche Personen angehören, die dem Nutzer namentlich bekannt sind und die nach Ziffer 4 fahrberechtigt sind. Eine Weitergabe eines Bird Fahrzeugs an dem Nutzer nicht namentlich bekannte Personen oder nicht nach Ziffer 4 fahrberechtigte Personen ist nicht gestattet. Der Betreiber behält sich vor, dass der Nutzer vor Beginn einer Gruppenfahrt von jedem weiteren Fahrer eine E-Mail-Adresse anzugeben hat. In dem Fall muss der Nutzer eine gültige E-Mail-Adresse jedes weiteren Fahrers angeben.

5.7 Der Nutzer hat hinsichtlich jedes der Gruppenfahrt zugehörigen Bird Fahrzeugs dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen dieses Rahmenvertrags und jedes

Einzelmietvertrags (insbesondere Ziffer 6 zur Rückgabe des Bird Fahrzeugs und Ziffer 12 zu den Verhaltenspflichten während der Nutzung) von jedem Fahrer der Gruppenfahrt stets eingehalten werden. Für etwaige Verstöße gegen diesen Rahmenvertrag oder den jeweiligen Einzelmietvertrag, die durch andere Fahrer der Gruppenfahrt verschuldet werden, haftet der Nutzer wie für eigenes Verschulden. Im Falle von Beschädigungen eines der Gruppenfahrt angehörigen Bird Fahrzeugs oder Unfällen ist der Nutzer verpflichtet, dem Betreiber die zur Feststellung der Person des betroffenen Fahrers der Gruppenfahrt erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 6

Rückgabe des Bird Fahrzeugs

6.1 Möchte der Nutzer das Bird Fahrzeug zurückgeben, hat er ihn aufrecht und unter Nutzung des Klappständers abzustellen.

6.2. Der Nutzer ist verpflichtet, das von Bird zur Verfügung gestellte Bird-Fahrzeug und die dazugehörige Ausrüstung in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat, mit Ausnahme des Ladezustands der Batterie des Bird-Fahrzeugs und der durch den normalen Gebrauch bedingten Abnutzung des Fahrzeugs und der dazugehörigen Ausrüstung. Der Nutzer haftet für alle Schäden am gemieteten Bird-Fahrzeug und den von Bird zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenständen, die der Nutzer schuldhaft verursacht hat.

6.3 Die Rückgabe eines Bird Fahrzeugs ist nur innerhalb des Bird Geschäftsgebiets möglich.

6.4 Die Rückgabe ist nur an einem Abstellort zulässig, der für jedermann zugänglich und einsehbar ist und der weder gegen die Straßenverkehrsordnung noch Parkverbote verstößt. Der abgestellte Bird Fahrzeug darf weder andere Fahrzeuge noch Fußgänger behindern. Insbesondere ist das Abstellen des Bird Fahrzeugs unzulässig:

– unter Verstoß gegen Parkgesetze (wie z. B. gesetzliche Vorgaben, ausreichend Raum für Fußgänger auf dem Fußweg zu lassen, Abstellen auf Behindertenparkplätzen);

– in gesperrten oder eingezäunten Bereichen;

– auf Privatgrundstücken;

– auf einem Privat- oder Firmengelände (z. B. Parkhäuser, Hinterhöfe, etc.), soweit diese nicht ausdrücklich als Bird Parkplätze ausgewiesen sind;

– auf Kundenparkplätzen von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants etc. sowie Parkplätzen von Universitäten und ähnlichen Einrichtungen; und

– auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung.

6.5 Stellt der Nutzer das Bird Fahrzeug schuldhaft an einem unzulässigen Ort ab, haftet er zudem für etwaige dem Betreiber entstehende Kosten, soweit diese Kosten berechtigt sind (beispielsweise berechtigte Verwarngelder, Ordnungsgelder, behördliche Kosten und Gebühren für die Umsetzung oder Entfernung des Bird Fahrzeugs).

§ 7

Vertragsende, Beendigung des Einzelmietvertrags über die Bird App

7.1 Der Einzelmietvertrag endet, wenn der Nutzer das Bird Fahrzeug im Einklang mit den Regelungen über die Rückgabe nach Ziffer 6 ordnungsgemäß abgestellt hat und die Nutzung des Bird Fahrzeugs über die Bird App beendet (oder nach spätestens 24 Stunden, siehe Ziffer 5.4).

7.2 Nach dem Abstellen des Bird Fahrzeugs muss der Nutzer die in der Bird App im Einzelnen angegebenen Schritte befolgen und warten, bis die Bird App die Beendigung der Nutzung ausdrücklich bestätigt hat. Verlässt der Nutzer das Bird Fahrzeug, obwohl er keine Bestätigung der Bird App erhalten hat, läuft der Mietvertrag bis zur automatischen Beendigung weiter.

7.3 Kann der Mietvorgang – gleich aus welchem Grund – nicht beendet werden, hat sich der Nutzer umgehend über die Bird App oder per E-Mail an hello@bird.co zu melden und am Bird Fahrzeug zu verbleiben, bis ihm die weitere Vorgehensweise zur Beendigung des Mietvertrags mitgeteilt wurde. Der Betreiber wird sodann die Sperrung und Rückgabe des Bird Fahrzeugs veranlassen und der Mietvertrag wird beendet. Andernfalls, sofern der Nutzer für die Nichtbeendigung des Mietvertrags verantwortlich ist, bleibt der Nutzer bis zur tatsächlichen Beendigung des Mietvertrags zur Entrichtung der Miete verpflichtet. Eine Verantwortlichkeit des Nutzers besteht beispielsweise bei leerem Akku oder Funktionsstörungen des Smartphones, Verlieren des Smartphones während der Fahrt, einem Abstellort außerhalb des Bird Geschäftsgebiets oder bei dem Nutzer bekannten Störungen des Netzempfangs.

7.4 Verletzt der Nutzer schuldhaft seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Beendigung des Mietvertrags, ist er dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadens verpflichtet (Beispiel: Der Nutzer haftet für den Wert des Bird Fahrzeugs, wenn er diesen schuldhaft ohne Bestätigungsmitteilung der Bird App zurücklässt und der daher noch nicht gesperrte Bird Fahrzeug anschließend von einem Dritten entwendet wird).

7.5 Mit der Bestätigungsmitteilung der Bird App über die erfolgreiche Rückgabe des Bird Fahrzeugs wird dem Nutzer die Gesamtmietdauer und die zu entrichtende Miete (Gesamtpreis) angezeigt.

§ 8

Vom Nutzer zu zahlende Miete

8.1 Die vom Nutzer für die Nutzung des Bird Fahrzeugs an den Betreiber zu zahlende Miete richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Einzelmietvertrags gültigen Tarifen sowie ggf. einem vom Nutzer gewählten Tarif. Die Miete und die Tarifoptionen werden vor dem Vertragsabschluss (Freischalten des Bird Fahrzeugs) in der Bird App angezeigt. In der Regel umfasst die Miete eine Entsperr- oder Startgebühr und wird nach gefahrener Zeit (pro angefangener Minute) oder Distanz und/oder einer Mindestgebühr abgerechnet.

8.2 Eine Änderung der Miete während der Dauer des Einzelmietvertrags (Ziffer 5.4) ist ausgeschlossen.

8.3 Alle in der Bird App angegebenen Preise und Gebühren sind Endpreise inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.

8.4 Gegen die Ansprüche des Betreibers kann der Nutzer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Nutzers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

8.5 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

8.6 Der Betreiber behält sich vor, seine Forderungen aus dem Mietvertrag an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten.

§ 9

Einzugsermächtigung

9.1 Der Nutzer ermächtigt Bird Rides, die Mietgebühr, alle vom Nutzer als Tarifoption ausgewählten wiederkehrenden Zahlungen sowie alle anderen gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren durch Abbuchung von einer der im Bird-Nutzerkonto hinterlegten Zahlungsmethoden (Kreditkarte, Debitkarte oder andere zulässige Zahlungsmethoden) einzuziehen. Wenn Sie eine Zahlungsmethode angeben, kann unser System versuchen, die von Ihnen eingegebenen Informationen zu überprüfen. Wir können dies durch eine Autorisierungsanfrage mit vorübergehender Reservierung des Betrags tun – eine gängige Praxis. Für diese Autorisierungsanfrage wird Ihnen nichts berechnet. Wenn Ihre Zahlungsmethode abläuft und Sie Ihre Daten nicht aktualisieren oder Ihr Konto nicht kündigen, ermächtigen Sie uns, die Abrechnung fortzusetzen. Sie bleiben für alle offenen Beträge verantwortlich. Wir behalten uns das Recht vor, nach jedem fehlgeschlagenen Zahlungsversuch sämtliche hinterlegten Zahlungsmethoden erneut zu belasten. Sie bleiben für sämtliche Beträge sowie alle im Zusammenhang mit deren Einzug entstandenen Kosten verantwortlich.

9.2 Ist der Nutzer der Meinung, dass Beträge ungerechtfertigt abgebucht wurden, kann er sich über die Bird App oder per E-Mail (hello@bird.co) an Bird Rides wenden. Bird Rides wird dann die Umstände prüfen und eine ggf. ungerechtfertigte Abbuchung zurückerstatten.

§ 10

Pflichten des Nutzers zur Aktualisierung des Bird Benutzerkontos, für die angegebenen Zahlungsmethoden und zur ausreichenden Deckung seines Kontos

10.1 Der Nutzer hat die im Bird Benutzerkonto hinterlegten Pflichtangaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten die Daten nicht aktuell sein, behalten sich der Betreiber und Bird Rides vor, das Bird Benutzerkonto des Nutzers vorläufig oder dauerhaft zu sperren. Diese Sperrung kann wieder aufgehoben werden, sobald die Daten vom Nutzer aktualisiert wurden.

10.2 Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass das zur Zahlung ausgewählte Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt.

10.3 Wird ein abgebuchter Betrag aus vom Nutzer zu vertretenden Gründen zurückbelastet, beispielsweise bei mangelnder Kontodeckung oder Angabe einer unrichtigen Kontoverbindung, hat der Nutzer die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

§ 11

Werbeaktionen

11.1 Der Betreiber kann nach eigenem Ermessen Werbeaktionen durchführen und dafür Promotion-Codes für Preisnachlässe oder Gutschriften zur Verfügung stellen.

11.2 Solche Promotion-Codes

– dürfen ausschließlich durch die Adressaten und für den beabsichtigten Zweck verwendet werden,

– dürfen in keiner Weise vervielfältigt, verkauft oder übertragen werden, es sei denn, der Betreiber hat dies ausdrücklich gestattet;

– können vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden;

– dürfen nur gemäß den Bedingungen verwendet werden, die der Betreiber für den jeweiligen Promotion-Code festgelegt hat;

– können nicht in Bargeld oder Bankguthaben umgetauscht werden; und/oder – können Mengen- oder Wertgrenzen unterliegen.

11.3 Der Betreiber kann Promotion-Codes des Nutzers sperren oder den Nutzer von Werbeaktionen ausschließen, wenn der Nutzer die Promotion-Codes irrtümlich, betrügerisch, illegal oder anderweitig unter Verstoß gegen diesen Mietvertrag erworben oder gegen die für den jeweiligen Promotion-Code geltenden Bedingungen verstoßen hat.

§ 12

Verhaltenspflichten des Nutzers während der Nutzung von Bird Fahrzeuge

12.1 Behandlung des Bird Fahrzeugs: Das Bird Fahrzeug steht im Eigentum des Betreibers. Der Nutzer hat das Bird Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln und ihn während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Der Nutzer darf das Bird Fahrzeug nicht auseinanderbauen, beschriften oder anderweitig modifizieren, reparieren oder verunstalten. Der Nutzer darf keine Aufkleber auf einem Fahrzeug anbringen oder angebrachte Aufkleber entfernen. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Betreibers dürfen Bird Fahrzeuge nicht für Werbe oder andere kommerzielle Zwecke verwendet werden.

12.2 Alleinnutzung: Das Bird Fahrzeug darf nur allein durch den Nutzer benutzt werden. Eine Weitergabe oder Gebrauchsüberlassung an andere Personen als den Nutzer ist nur innerhalb einer Gruppenfahrt an den Nutzer namentlich bekannte Personen (Ziffer 5.6) zulässig. Die Mitnahme weiterer Personen (einschließlich Kindern und Kleinkindern) ist nicht gestattet.

12.3 Witterungsbedingungen: Der Nutzer hat vor Fahrtantritt und während der Fahrt sicherzustellen, dass die Witterungs- und Fahrbahnbedingungen einen sicheren Betrieb des Bird Fahrzeugs ermöglichen. Das Fahrverhalten und der Bremsweg sind an das Wetter, die Sicht, die Umgebung und die Verkehrsbedingungen anzupassen. Insbesondere bei Regen, Nebel, Schnee, Hagel, Eis, Hitze oder Gewitter/Unwetter ist der Nutzer zur erhöhten Vorsicht verpflichtet und hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn eine sichere Weiterfahre nicht mehr gewährleistet ist.

12.4 Beachtung des Bird Geschäftsgebiets: Das Bird Fahrzeug darf nur innerhalb des jeweiligen Bird Geschäftsgebiets unter Beachtung von eventuell gesperrten Bereichen bewegt werden.

12.5 Kein Transport: Ohne Zustimmung des Betreibers darf das Bird Fahrzeug nicht transportiert (d. h. nicht mit dem eigenen Antrieb oder auf den eigenen Rädern bewegt) werden.

12.6 Beachtung von Gesetzen und Rechten Dritter etc.: Bei der Nutzung des Bird Fahrzeugs sowohl im öffentlichen Verkehrsbereich als auch auf privaten Flächen hat der Nutzer die entsprechenden Gesetze (insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO)) und Rechte Dritter zu beachten.

12.7 Mitführen von Gepäckstücken: Es dürfen keine Gegenstände wie z. B. Rucksäcke oder Taschen auf der Lenkstange des Fahrzeugs ablegt oder an die Lenkstange gehängt werden. Der Betreiber rät zudem davon ab, während der Fahrt eine Aktentasche, einen Rucksack, eine Tasche oder einen sonstigen Gegenstand zu tragen oder zu halten, der das Gleichgewicht verändert, zusätzliches Gewicht hinzufügt oder den sicheren Betrieb des Fahrzeugs beeinträchtigen kann. Entscheidet sich der Nutzer dennoch, einen solchen Gegenstand zu tragen, muss er sicherstellen, dass der Gegenstand eng am Körper anliegt oder anderweitig gesichert ist und die Fähigkeit zur sicheren Bedienung des Bird Fahrzeugs nicht beeinträchtigt.

12.8 Keine Nutzung von Mobiltelefonen etc.: Die Nutzung von Mobiltelefonen oder Smartphones während der Fahrt ist verboten. Die Nutzung anderer tragbarerGeräte wie Musikplayer ist nur gestattet, soweit die Verwendung dieser Geräte nicht vom sicheren Betrieb des Bird Fahrzeugs ablenkt.

12.9 Fahrtüchtigkeit: Die Nutzung von Bird Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Substanzen, die Ihre Fähigkeit zum sicheren Führen des Bird Fahrzeugs beeinträchtigen könnten, ist verboten.

12.10 Absperren des Bird Fahrzeugs: Der Nutzer darf nur vom Betreiber zur Verfügung gestellte Sperrmechanismen verwenden. Der Nutzer darf nur auf ausdrückliche Anweisungen des Betreibers ein weiteres Schloss anbringen oder einen Bird Fahrzeug absperren.

12.11 Verbotene Nutzungsformen: Bird Fahrzeug dürfen nicht für Rennen, Bergfahrten oder Stunt- oder Trickfahrten verwendet werden. Ebenso unzulässig ist die Nutzung auf unbefestigten Straßen, die Fahrt durch Wasser (außer auf nasser Fahrbahn insbesondere durch Regen, siehe dazu Ziffer 12.3) oder durch gesperrte Gebiete. Der Nutzer darf das Bird Fahrzeug zudem nicht weitervermieten oder gegen Bezahlung anbieten.

12.12 Folgen der Verletzung von Verhaltenspflichten: Verletzt der Nutzer eine der vorgenannten Verhaltenspflichten schuldhaft, ist er dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadens verpflichtet.

§ 13

Mitteilungspflichten des Nutzers bei Unfällen, Verkehrsverstößen, Diebstahl

13.1 Jedes der nachfolgenden Ereignisse muss der Nutzer unverzüglich dem Betreiber melden, unabhängig davon, ob der Nutzer das Ereignis (mit-)verursacht hat:

– jeden Unfall oder Zusammenstoß;

– jeden Schaden am Fahrzeug;

– jeden Personen- oder Sachschaden oder damit zusammenhängende Ausrüstungsgegenstände, die der Betreiber zur Verfügung gestellt hat;

– jeden Verkehrsverstoß, soweit dieser behördlich geahndet wird, insbesondere durch Androhung oder Verhängung eines Verwarngelds oder Ordnungsgelds; und

– jeden Diebstahl oder sonstiger Verlust des gemieteten Bird Fahrzeugs oder der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände.

13.2 Der Nutzer hat bei einem Unfall mit Personen- oder Sachschäden die Polizei zwecks Unfallaufnahme hinzuzuziehen.

13.3 Sofern die Polizei einen Unfall oder sonstiges Schadensereignis nicht unmittelbar aufgenommen hat oder im Falle eines Diebstahls oder sonstigen Verlusts des Bird Fahrzeugs, hat der Nutzer das Ereignis unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, bei der Polizei zu melden.

13.4 Verletzt der Nutzer eine der vorgenannten Mitteilungspflichten schuldhaft, ist er dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadens verpflichtet.

13.5 Der Betreiber kooperiert mit der Polizei und sonstigen Vollzugsbehörden und stellt diesen geforderten Informationen über ein Schadensereignis grundsätzlich zur Verfügung.

§ 14

Pflichten des Nutzers im Hinblick auf Sicherheit und das Tragen von Helmen

14.1 Vor jeder Nutzung eines Bird Fahrzeugs muss der Nutzer eine einfache Sichtprüfung durchführen, die folgende sicherheitsrelevante Punkte umfasst:

– offensichtlich nicht korrekter Stand der Räder;

– Funktionsfähigkeit des Gashebels, der Bremsen und Lichter; sowie

– offensichtliche Anzeichen von Beschädigung, ungewöhnlichem oder übermäßigem Verschleiß oder andere offene und offensichtliche mechanische Probleme oder Wartungsbedarf.

14.2 Stellt der Nutzer während der Sichtprüfung nach Ziffer 14.1 ein Problem mit dem Bird Fahrzeug fest, darf er diesen nicht benutzen. Zudem muss der Nutzer den Betreiber benachrichtigen, damit der Betreiber das betroffene Bird Fahrzeug zum Schutz des Nutzers, anderer Nutzer und Dritter aus dem Verkehr ziehen und das Problem beheben kann.

14.3 Meldet das Bird Fahrzeug während der Fahrt ein Problem (Warnleuchte oder Fehleranzeige), hat der Nutzer die Fahrt sofort zu unterbrechen und den Betreiber über die Bird App zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.

14.4 Der Betreiber empfiehlt, dass der Nutzer während der Fahrt einen Helm trägt. Der Helm sollte den jeweiligen Normen entsprechen (z. B. Snell, CPSC, ANSI oder ASTM) und gemäß den Anweisungen des Herstellers richtig dimensioniert, angepasst und angeschnallt sein. Das Nutzen eines Bird Fahrzeugs ohne Helm erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 15

Versicherungsschutz

15.1 Das Bird Fahrzeug ist haftpflichtversichert.

15.2 Ist der Nutzer aufgrund eines versicherten Ereignisses zum Schadensersatz verpflichtet, werden etwaige Leistungen der Versicherung auf die Schadensersatzpflicht des Nutzers angerechnet.

§ 16

Pflichten und Haftung von Bird

16.1 Der Betreiber stellt keine Plätze und Wege für die Nutzung von Bird Fahrzeuge zur Verfügung und gewährleistet nicht, dass der Nutzer stets einen sicheren Platz oder Weg für seine Fahrt zum gewünschten Zielort hat.

16.2 Im Übrigen haftet der Betreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für vom Betreiber oder seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

16.3 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

16.4 Haftungsbeschränkungen des Betreibers gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 17

Kündigung

17.1 Der Nutzer kann einen Einzelmietvertrag jederzeit nach Ziffer 7 beenden. Die ordentliche Kündigung eines Einzelmietvertrags durch den Betreiber ist ausgeschlossen.

17.2 Der Nutzer kann diesen Rahmenvertrag jederzeit beenden. Der Betreiber kann diesen Rahmenvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.

17.3 Der Betreiber kann diesen Rahmenvertrag und jeden Einzelmietvertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen und vom Nutzer die sofortige Herausgabe des Bird Fahrzeugs verlangen oder das Bird Fahrzeug sperren, wenn der Nutzer wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere Verhaltenspflichten nach Ziffer 12, Mitwirkungspflichten nach Ziffer 13 oder sicherheitsbezogene Pflichten nach Ziffer 14. Das Gleiche gilt, wenn das Bird Benutzerkonto des Nutzers wegen Verzug mit der Zahlung offener Beträge oder aus anderen, vom Nutzer verschuldeten, Gründen gesperrt wird.

17.4 Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Rahmenvertrags und eines Einzelmietvertrags aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 18

Vertraulichkeit

18.1 Alle persönlichen Daten des Nutzers werden vom Betreiber entsprechend dessen aktuell gültiger Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) aufbewahrt.

18.2 Die aktuell gültige Datenschutzrichtlinie des Betreibers und seiner verbundenen Unternehmen kann über diesen Link eingesehen werden.

§ 19

Anwendbares Recht

Dieser Rahmenvertrag und jeder Einzelmietvertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer einschließlich dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht.

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ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG DES NUTZERS

Ich bestätige, dass ich die vorstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelesen habe und diese hiermit ausdrücklich akzeptiere.

Ich erkläre, dass ich mit der Bedienung eines Fahrzeugs vertraut bin, dass ich körperlich und auch sonst in der Lage bin, ein Fahrzeug verkehrssicher nach den geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Ich erkläre, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin, dass ich einen Helm tragen werde, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ich das Fahrzeug nicht mit Passagieren fahre und dass ich alle Verkehrsregeln einhalten werde.