Die Nutzung von Fahrzeugen der Marke „Bird“ erfolgt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie separater Mietverträge für jede einzelne Fahrt (Einzelmietverträge), welche Sie über die Bird App abschließen können. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sind Bestandteil der Einzelmietverträge.
*****Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sorgfältig durch und bestätigen Sie diese am Ende, indem Sie das entsprechende Kästchen anklicken.*****
Die Vertragsbeziehung kommt zustande zwischen Ihnen (nachfolgend auch „Nutzer“ genannt) und der
Bird Rides Austria GmbH
Kohlmarkt 8-10
1., 2. Etage
1010 Vienna
Austria
E-Mail:hello@bird.co (nachfolgend auch „Betreiber“ genannt)
§ 1****Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Der Betreiber vermietet elektrisch angetriebene Fahrzeuge der Marke „Bird“ (im Folgenden als „Bird Fahrzeug“ bezeichnet) in Österreich.
1.2 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Betreiber gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie der jeweilige Einzelmietvertrag. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Im Rahmen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten zudem folgende Begriffsbestimmungen:
„Bird Rides“ ist die Bird Rides Europe B.V. (mit Sitz in den Niederlanden). Bird Rides Europe B.V. ist Teil der weltweit tätigen Bird Rides-Gruppe (mit Hauptsitz in Santa Monica, Kalifornien, USA), welche die Webseite bird.co (nachfolgend auch „Bird Webseite“ genannt) betreibt.
„Bird App“ ist die von Bird Rides entwickelte und vertriebene Applikation für internetfähige Mobiltelefone, die u. a. als Zugangsmittel für das Reservieren und Mieten von Bird Fahrzeugen innerhalb des Bird Geschäftsgebiets dient. Die allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Bird App sowie Einzelheiten zur technischen Verfügbarkeit und zum jeweiligen Funktionsumfang der Bird App können der Bird Webseite über diesen Link entnommen werden. Die Anmietung von Bird Fahrzeugen ist nur über die Bird App möglich. Weder der Betreiber noch Bird Rides garantieren die Kompatibilität des Mobiltelefons des Nutzers mit der Bird App.
„Bird Geschäftsgebiet“ ist das jeweilige Gebiet in einer Stadt, in dessen Grenzen Bird Fahrzeuge angemietet und genutzt werden können. Die jeweiligen Bird Geschäftsgebiete können in ihrer jeweils aktuellen Form auf der Bird Webseite oder in der Bird App eingesehen werden.
„Bird Benutzerkonto“ ist das vom Nutzer über die Bird App oder die Bird Webseite angelegte Nutzerprofil. Der Nutzer hat die in seinem Nutzerprofil hinterlegten Daten jederzeit aktuell zu halten.
„Bird Fahrzeug“ ist jedes im Eigentum des Betreibers stehende elektrisch betriebene Kleinstfahrzeug.
1.4 Die Ziffern 2, 3 und 4 dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen enthalten allgemeine Regelungen, die das Verhältnis der Parteien bereits vor Abschluss eines Einzelmietvertrags betreffen. Ziffer 5 regelt den Abschluss eines Einzelmietvertrags zur Nutzung von Bird Fahrzeugen. Ab Ziffer 6 werden die jeweiligen Vertragspflichten und -rechte während eines Einzelmietvertrags geregelt.
1.5 Diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen werden durch die jeweils gültige Tarif- und Kostenordnung ergänzt. Die jeweils gültige Tarif- und Kostenordnung steht in der Bird App sowie auf der Bird Webseite zur Verfügung.
§ 2****Vermietungskonzept
2.1 Bird Fahrzeuge werden auf Basis eines „free-floating“ (frei verfügbar) Vermietungskonzepts vermietet. Nach diesem Konzept können Bird Fahrzeuge angemietet werden, indem ein verfügbares Bird Fahrzeug über die Bird App freigeschalten wird. Der Nutzer kann mit dem Bird Fahrzeug innerhalb des Bird Geschäftsgebiets zu jedem Zielort fahren. Vor einer Fahrt hat der Nutzer jedoch in der Bird App zu prüfen, dass das Ziel und die Strecke innerhalb des Bird Geschäftsgebiets liegen. Am Zielort gibt der Nutzer das Bird Fahrzeug zurück, indem er es – entsprechend Ziffer 6 unten – abstellt und den Einzelmietvertrag über die Bird App beendet. Danach kann das Bird Fahrzeug von jedem Nutzer erneut angemietet werden.
2.2 Der Betreiber ist kein Anbieter von Beförderungsleistungen. Wünscht der Nutzer eine Beförderungsleistung, stehen ihm alle öffentlichen und privaten Verkehrsmittel zur Verfügung, einschließlich Bus- und Bahnverbindungen, Taxis und Fußgängerwege. Der Betreiber vermietet Bird Fahrzeuge nur als alternatives und bequemes Fortbewegungsmittel.
2.3 Der Nutzer hat die Möglichkeit, ein Bird Fahrzeug vor der Fahrt zu reservieren. Sofern der Betreiber eine solche Funktion anbietet, werden die maximale Reservierungsdauer sowie etwaige Reservierungsgebühren in der Bird App angezeigt und müssen vom Nutzer bestätigt werden.
2.4 Verfügbare Bird Fahrzeuge in der Nähe des Standorts des Nutzers werden in der Bird App angezeigt, sofern die entsprechenden Funktionen für Standortbestimmungen am Mobiltelefon des Kunden verfügbar und aktiviert sind. Genauigkeit und Vollständigkeit der als verfügbar angezeigten Bird Fahrzeuge hängen vom jeweiligen Mobilnetzbetreiber ab. Der Betreiber kann nicht gewährleisten, dass Bird Fahrzeuge 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche oder 365 Tage im Jahr zur Anmietung verfügbar sind. Sofern der Nutzer keine Reservierung vorgenommen hat, kann der Betreiber nicht garantieren, dass ein Bird Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort verfügbar ist.
2.5 Bird Fahrzeuge werden regelmäßig durch den Betreiber oder vom Betreiber autorisierte Dritte gewartet und auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft. Jedoch kann aufgrund des „free-floating“-Vermietungskonzepts weder der Betreiber noch ein vom Betreiber autorisierter Dritter ein Bird Fahrzeug nach jeder einzelnen Fahrt überprüfen. Daher hat der Nutzer vor der Nutzung eines Bird Fahrzeugs eine einfache Sichtprüfung durchzuführen (siehe hierzu Ziffer 14.1).
2.6 Das Bird Fahrzeug ist ein Elektrofahrzeug, das für den Betrieb Strom von einer im Fahrzeug eingebauten Batterie benötigt. Die Bird App gibt für jedes verfügbare Bird Fahrzeug eine ungefähre Restreichweite an. Der Nutzer hat zu prüfen, ob der gewünschte Zielort erreichbar ist. Allerdings ist wie bei jedem Elektrofahrzeug zu beachten, dass der Ladezustand der Batterie mit der Nutzung des Bird Fahrzeugs (sowohl über die Zeit als auch über die Entfernung) abnimmt. Die Reduzierung des Ladezustands während der Nutzung hängt vom Fahrzeug, den Straßenbedingungen, den Wetterbedingungen und anderen Faktoren ab. Mit abnehmendem Ladezustand der Batterie können die Geschwindigkeit und andere Funktionen des Fahrzeugs abnehmen oder das Fahrzeug den Betrieb ganz einstellen, auch vor Erreichen des vom Nutzer gewünschten Zielorts. Sofern das Fahrzeug den Betrieb einstellt, hat der Nutzer das Bird Fahrzeug nach den Regelungen in Ziffer 6 zurückzugeben und den Einzelmietvertrag nach den Regelungen in Ziffer 7 zu beenden.
2.7 Sofern der Ladezustand der Batterie eines Bird Fahrzeugs unter den in der Bird App angegebenen Schwellenwert sinkt, kann das Bird Fahrzeug nicht mehr angemietet werden. Dies wird dem Nutzer in Rahmen der Bird App angezeigt.
2.8 Die Aufladung der Batterie erfolgt ausschließlich durch den Betreiber oder vom Betreiber autorisierten Dritten. Die Aufladung der Batterie darf nur mit zertifiziertem Equipment erfolgen. Daher kann und darf der Nutzer die Batterie nicht eigenständig aufladen.
§ 3****Voraussetzungen für die Anmietung eines Bird Fahrzeugs
3.1 Es können und dürfen nur die Bird Fahrzeuge angemietet werden, die in der Bird App als „verfügbar“ angezeigt werden und die keine Funktionsstörungen anzeigen.
3.2 Um ein Bird Fahrzeug anmieten zu können, muss der Nutzer über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, die Bird App ordnungsgemäß installiert und ein Bird Benutzerkonto erstellt haben. Der Nutzer ist für die mobile Datenkommunikation verantwortlich und trägt die Kosten, die von seinem Mobilfunkanbieter dafür erhoben werden.
3.3 Am Zielort ist eine Internetverbindung zur Beendigung des Einzelmietvertrages erforderlich. Sollte am gewünschten Zielort keine ausreichende Internetverbindung zur Verfügung stehen, so hat der Nutzer einen alternativen Zielort zu wählen, an dem eine ausreichende Internetverbindung zur Verfügung steht und der Mietvorgang beendet werden kann. Für ausreichende Funktionen seines Mobiltelefons (Aktivierung der Standortbestimmung und ausreichender Ladestatus) ist der Nutzer selbst verantwortlich.
3.4 Es ist untersagt, sich Zugang zu einem Bird Fahrzeug durch Manipulation an der Bird App oder am Fahrzeug oder auf sonstige, nicht vom Betreiber autorisierte, Art und Weise zu verschaffen.
§ 4****Fahrberechtigung
4.1 Der Betreiber akzeptiert als Nutzer ausschließlich Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und über ein aktives Bird Benutzerkonto verfügen.
4.2 Der Nutzer muss in der Lage sein, das Bird Fahrzeug verkehrssicher nach den geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen, insbesondere der Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu führen. Er muss zudem über Mindestkenntnisse über das Führen von Bird Fahrzeugen verfügen und vom Betreiber oder Bird Rides zur Verfügung gestellte Materialien zum sicheren Umgang mit Bird Fahrzeugen gelesen haben.
4.3 Der Nutzer (inklusive Gepäck) darf das am Bird Fahrzeug angegebene Maximalgewicht nicht überschreiten.
4.4 Der Nutzer ist nicht zur Anmietung eines Bird Fahrzeugs berechtigt, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen Substanzen steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
§ 5****Vertragsschluss und Vertragsdauer für Einzelmietverträge, Gruppenfahrten
5.1 Die Vermietung von Bird Fahrzeugen erfolgt ausschließlich über die Bird App. Der Einzelmietvertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber kommt über die Bird App zustande.
5.2 Zur Anmietung eines als verfügbar gekennzeichneten Bird Fahrzeugs scannt der Nutzer mit der Bird App den QR-Code des Bird Fahrzeugs und schaltet diesen anschließend in der Bird App frei.
5.3 Mit dem Freischalten des Bird Fahrzeugs durch den Nutzer kommt ein Einzelmietvertrag mit diesen allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie den aktuell gültigen Tarifen zustande.
5.4 Der Einzelmietvertrag beginnt mit der Freischaltung des Bird Fahrzeugs durch den Nutzer. Der Einzelmietvertrag kann für maximal 24 Stunden ab der Freischaltung abgeschlossen werden und endet dann automatisch. Der Nutzer kann den Einzelmietvertrag jederzeit schon davor beenden, indem der Nutzer das Bird Fahrzeug zurückgibt (Ziffer 6) und den Einzelmietvertrag über die Bird App beendet (Ziffer 7). Nach Beendigung des Einzelmietvertrags kann der Nutzer das Bird Fahrzeug erneut anmieten.
5.5 Der Betreiber kann dem Nutzer die Möglichkeit einräumen, mehrere Bird Fahrzeuge gleichzeitig anzumieten (sogenannte „Gruppenfahrt“). Ob der Anbieter die Option einer Gruppenfahrt anbietet, die maximal mögliche Anzahl an Bird Fahrzeugen für eine solche Gruppenfahrt und die hierfür anfallenden Gebühren werden dem Nutzer in der Bird App vor der Anmietung angezeigt. Für jedes Bird Fahrzeug, der innerhalb einer Gruppenfahrt angemietet wird, entsteht zwischen dem Nutzer und dem Betreiber ein Einzelmietvertrag gemäß Ziffer 5.3.
5.6 Dem Personenkreis der Gruppenfahrt dürfen nur solche Personen angehören, die dem Nutzer namentlich bekannt sind und die den Voraussetzungen für die Fahrberechtigung nach Ziffer 4 entsprechen. Eine Weitergabe eines Bird Fahrzeugs an dem Nutzer nicht namentlich bekannte Personen oder an nicht nach Ziffer 4 fahrberechtigte Personen ist nicht gestattet. Der Nutzer muss vor Beginn einer Gruppenfahrt von jedem weiteren Fahrer eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Nach Eingabe dieser E-Mail-Adressen erhalten die an der Gruppenfahrt teilnehmenden Personen diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und muss diesen durch Befolgung der in der Nachricht angegebenen Schritte diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen akzeptieren.
5.7 Der Nutzer hat hinsichtlich jedes der Gruppenfahrt zugehörige Bird Fahrzeug dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und jedes Einzelmietvertrags (insbesondere Ziffer 6 zur Rückgabe des Bird Fahrzeugs und Ziffer 12 zu den Verhaltenspflichten während der Nutzung) von jedem Fahrer der Gruppenfahrt stets eingehalten werden. Für etwaige Verstöße gegen diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder den jeweiligen Einzelmietvertrag, die durch andere Fahrer der Gruppenfahrt verschuldet werden, haftet der Nutzer wie für eigenes Verschulden. Im Falle von Beschädigungen eines der Gruppenfahrt angehörigen Bird Fahrzeugs oder Unfällen mit einem Bird Fahrzeug ist der Nutzer verpflichtet, dem Betreiber die zur Feststellung der betreffenden Person erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 6****Rückgabe des Bird Fahrzeugs
6.1 Möchte der Nutzer das Bird Fahrzeug zurückgeben, hat er es aufrecht und unter Nutzung des Klappständers abzustellen.
6.2. Der Nutzer ist verpflichtet, das Bird Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Ausgenommen sind der Ladezustand der Batterie und die durch die gewöhnliche Nutzung verursachte Abnutzung. Der Nutzer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des gemieteten Bird Fahrzeugs.
6.3 Die Rückgabe eines Bird Fahrzeugs ist nur innerhalb des Bird Geschäftsgebiets möglich.
6.4 Die Rückgabe ist nur an einem Abstellort zulässig, der für jedermann zugänglich und einsehbar ist und der weder gegen die Straßenverkehrsordnung noch Parkverbote verstößt. Das zur Rückgabe abgestellte Bird Fahrzeug darf weder andere Fahrzeuge noch Fußgänger behindern. Insbesondere ist das Abstellen des zurückgegebenen Bird Fahrzeugs unzulässig
– unter Verstoß gegen Parkgesetze (wie z. B. gesetzliche Vorgaben, ausreichend Raum für Fußgänger auf dem Fußweg zu lassen, Abstellen auf Behindertenparkplätzen);
– in gesperrten oder eingezäunten Bereichen;
– auf Privatgrundstücken;
– auf einem Privat- oder Firmengelände (z. B. Parkhäuser, Hinterhöfe, etc.), soweit diese nicht ausdrücklich als Bird Parkplätze ausgewiesen sind;
– auf Kundenparkplätzen von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants etc. sowie Parkplätzen von Universitäten und ähnlichen Einrichtungen; und
– auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung.
6.5 Stellt der Nutzer das Bird Fahrzeug schuldhaft an einem unzulässigen Ort ab, haftet er zudem für etwaige dem Betreiber entstehende Kosten, soweit diese Kosten berechtigt sind (beispielsweise berechtigte Verwarngelder, Ordnungsgelder, behördliche Kosten und Gebühren für die Umsetzung oder Entfernung des Bird Fahrzeugs).
§ 7****Vertragsende, Beendigung des Einzelmietvertrags über die Bird App
7.1 Der Einzelmietvertrag endet, wenn der Nutzer das Bird Fahrzeug im Einklang mit den Regelungen über die Rückgabe nach Ziffer 6 ordnungsgemäß abgestellt hat und die Nutzung des Bird Fahrzeugs über die Bird App beendet (oder nach spätestens 24 Stunden, siehe Ziffer 5.4).
7.2 Nach dem Abstellen des Bird Fahrzeugs muss der Nutzer die in der Bird App im Einzelnen angegebenen Schritte befolgen, bis die Bird App die Beendigung der Nutzung ausdrücklich bestätigt hat. Verlässt der Nutzer das Bird Fahrzeug, obwohl er keine Bestätigung der Bird App erhalten hat, läuft der Einzelmietvertrag bis zur automatischen Beendigung weiter.
7.3 Kann der Mietvorgang aus technischen Gründen, die im Verantwortungsbereich des Betreibers liegen, nicht beendet werden, hat sich der Nutzer umgehend über die Bird App oder per E-Mail an hello@bird.com zu melden und am Bird Fahrzeug zu verbleiben, bis ihm die weitere Vorgehensweise zur Beendigung des Einzelmietvertrags mitgeteilt wurde. Der Betreiber wird sodann die Sperrung und Rückgabe des Bird Fahrzeugs veranlassen und der Einzelmietvertrag wird beendet. Sofern der Nutzer für die Nichtbeendigung des Einzelmietvertrags verantwortlich ist, bleibt der Nutzer bis zur tatsächlichen Beendigung des Einzelmietvertrags zur Entrichtung der Miete verpflichtet. Eine Verantwortlichkeit des Nutzers besteht beispielsweise bei leerem Akku oder Funktionsstörungen seines Smartphones, Verlieren des Smartphones während der Fahrt, einem Abstellort außerhalb des Bird Geschäftsgebiets oder bei dem Nutzer bekannten Störungen des Netzempfangs.
7.4 Verletzt der Nutzer schuldhaft seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Beendigung des Einzelmietvertrags, ist er dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadens verpflichtet (Beispiel: Der Nutzer haftet für den aktuellen Wert des Bird Fahrzeugs, wenn er dieses unversperrt und ohne Bestätigung über des Endes des Einzelmietvertrages zurücklässt und das daher noch nicht gesperrte Bird Fahrzeug anschließend von einem Dritten entwendet wird).
7.5 Mit der Bestätigungsmitteilung der Bird App über die erfolgreiche Rückgabe des Bird Fahrzeugs und Beendigung des Einzelmietvertrages wird dem Nutzer die Gesamtmietdauer und die zu entrichtende Miete (Gesamtpreis) angezeigt.
§ 8****Vom Nutzer zu zahlende Miete
8.1 Die vom Nutzer für die Nutzung des Bird Fahrzeugs an den Betreiber zu zahlende Miete und deren Berechnung sowie anfallende Entsperr- und Startgebühren richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Einzelmietvertrags gültigen Tarifen sowie ggf. einem vom Nutzer gewählten Tarif. Die Miete und die Tarifoptionen werden vor dem Vertragsabschluss (Freischalten des Bird Fahrzeugs) in der Bird App angezeigt.
8.2 Eine Änderung der Miete und der gewählten Tarifoption während der Dauer des Einzelmietvertrags (Ziffer 5.4) ist ausgeschlossen.
8.3 Alle in der Bird App angegebenen Preise und Gebühren sind Endpreise inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
8.4 Gegen die Ansprüche des Betreibers kann der Nutzer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Nutzers im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Nutzers stehen, unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
8.6 Der Betreiber behält sich vor, seine Forderungen aus dem Einzelmietvertrag an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten.
§ 9****Einzugsermächtigung
9.1 Der Nutzer autorisiert den Betreiber, die Miete, etwaige vom Nutzer als Tarifoption gewählte wiederkehrende Zahlungen sowie alle anderen Kosten, die im Rahmen eines Einzelmietvertrages zu zahlen sind, durch Belastung der auf dem Bird Benutzerkonto hinterlegten Zahlungsmethode (Kreditkarte, EC-Karte oder eine andere zulässige Zahlungsmethode) einzuziehen.
9.2 Ist der Nutzer der Meinung, dass Beträge ungerechtfertigt abgebucht wurden, kann er sich über die Bird App oder per E-Mail (hello@bird.co) an Bird Rides wenden. Bird Rides wird dann die Umstände prüfen und eine ungerechtfertigte Abbuchung zurückerstatten.
§ 10****Pflichten des Nutzers zur Aktualisierung des Bird Benutzerkontos, für die angegebenen Zahlungsmethoden und zur ausreichenden Deckung seines Kontos
10.1 Der Nutzer hat die im Bird Benutzerkonto hinterlegten Pflichtangaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Sollten die Daten nicht aktuell sein, behalten sich der Betreiber und Bird Rides vor, das Bird Benutzerkonto des Nutzers vorläufig oder dauerhaft zu sperren. Diese Sperrung kann wieder aufgehoben werden, sobald die Daten vom Nutzer aktualisiert wurden.
10.2 Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass das zur Zahlung ausgewählte Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt.
10.3 Wird ein abgebuchter Betrag aus vom Nutzer zu vertretenden Gründen zurückbelastet, beispielsweise bei mangelnder Kontodeckung oder Angabe einer unrichtigen Kontoverbindung, hat der Nutzer die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
§ 11****Werbeaktionen
11.1 Der Betreiber kann nach eigenem Ermessen Werbeaktionen durchführen und dafür Promotion-Codes für Preisnachlässe oder Gutschriften zur Verfügung stellen.
11.2 Solche Promotion-Codes
– dürfen ausschließlich durch die Adressaten und für den beabsichtigten Zweck verwendet werden,
– dürfen in keiner Weise vervielfältigt, verkauft oder übertragen werden, es sei denn, der Betreiber hat dies ausdrücklich gestattet;
– können vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden;
– dürfen nur gemäß den Bedingungen verwendet werden, die der Betreiber für den jeweiligen Promotion-Code festgelegt hat;
– können nicht in Bargeld oder Bankguthaben umgetauscht werden; und/oder
– können Mengen- oder Wertgrenzen unterliegen.
11.3 Der Betreiber kann Promotion-Codes des Nutzers sperren oder den Nutzer von Werbeaktionen ausschließen, wenn der Nutzer die Promotion-Codes irrtümlich, betrügerisch, illegal oder anderweitig unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder einen Einzelmietvertrag erworben oder gegen die für den jeweiligen Promotion-Code geltenden Bedingungen verstoßen hat.
§ 12****Verhaltenspflichten des Nutzers während der Nutzung von Bird Fahrzeugen
12.1 Behandlung des Bird Fahrzeugs: Das Bird Fahrzeug steht im Eigentum des Betreibers. Der Nutzer hat das Bird Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln und es während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen (mit Ausnahme eines kurzfristigen Abstellens während der Mietdauer in versperrtem Zustand). Der Nutzer darf das Bird Fahrzeug nicht auseinanderbauen, beschriften oder anderweitig modifizieren, reparieren oder verunstalten. Der Nutzer darf keine Aufkleber auf einem Bird Fahrzeug anbringen oder angebrachte Aufkleber entfernen. Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Betreibers dürfen Bird Fahrzeuge nicht für Werbe- oder andere kommerzielle Zwecke verwendet werden.
12.2 Alleinnutzung: Das Bird Fahrzeug darf nur allein durch den Nutzer benutzt werden. Eine Weitergabe oder Gebrauchsüberlassung an andere Personen als den Nutzer ist nur im Rahmen einer Gruppenfahrt an dem Nutzer namentlich bekannte Personen und unter Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (Ziffern 5.6 und 5.7) zulässig. Die Mitnahme weiterer Personen (einschließlich Kindern) ist nicht gestattet.
12.3 Witterungsbedingungen: Der Nutzer hat vor Fahrtantritt und während der Fahrt sicherzustellen, dass die Witterungs- und Fahrbahnbedingungen einen sicheren Betrieb des Bird Fahrzeugs ermöglichen. Das Fahrverhalten und der Bremsweg sind an das Wetter, die Sicht, die Umgebung und die Fahrbahn- und Verkehrsbedingungen anzupassen. Insbesondere bei Regen, Nebel, Schnee, Hagel, Eis, Hitze oder Gewitter/Unwetter ist der Nutzer zu erhöhter Vorsicht verpflichtet und hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn eine sichere Weiterfahrt nicht mehr gewährleistet ist.
12.4 Beachtung des Bird Geschäftsgebiets: Das Bird Fahrzeug darf nur innerhalb des jeweiligen Bird Geschäftsgebiets unter Beachtung von eventuell gesperrten Bereichen bewegt werden.
12.5 Kein Transport: Ohne Zustimmung des Betreibers darf das Bird Fahrzeug nicht transportiert (d. h. nicht mit dem eigenen Antrieb oder auf den eigenen Rädern bewegt) werden.
12.6 Beachtung von Gesetzen und Rechten Dritter etc.: Bei der Nutzung des Bird Fahrzeugs sowohl im öffentlichen Verkehrsbereich als auch auf privaten Flächen hat der Nutzer die entsprechenden Gesetze (insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO)) und Rechte Dritter zu beachten.
12.7 Mitführen von Gepäckstücken: Es dürfen keine Gegenstände wie z. B. Rucksäcke oder Taschen auf der Lenkstange des Fahrzeugs ablegt oder an die Lenkstange gehängt werden. Der Betreiber rät zudem davon ab, während der Fahrt eine Aktentasche, einen Rucksack, eine Tasche oder einen sonstigen Gegenstand zu tragen oder zu halten, der das Gleichgewicht verändert, zusätzliches Gewicht hinzufügt oder den sicheren Betrieb des Bird Fahrzeugs beeinträchtigen kann. Entscheidet sich der Nutzer dennoch, einen solchen Gegenstand zu tragen, muss er sicherstellen, dass der Gegenstand eng am Körper anliegt oder anderweitig gesichert ist und die Fähigkeit zur sicheren Bedienung des Bird Fahrzeugs nicht beeinträchtigt.
12.8 Keine Nutzung von Mobiltelefonen etc.: Die Nutzung von Mobiltelefonen oder Smartphones während der Fahrt ist verboten. Die Nutzung anderer tragbarer Geräte wie Musikplayer ist nur gestattet, soweit die Verwendung dieser Geräte nicht vom sicheren Betrieb des Bird Fahrzeugs ablenkt und auch sonst nicht verboten ist.
12.9 Absperren des Bird Fahrzeugs: Der Nutzer darf für das Absperren eines Bird Fahrzeugs nur vom Betreiber zur Verfügung gestellte Sperrmechanismen verwenden. Der Nutzer darf nur auf ausdrückliche Anweisungen des Betreibers ein weiteres Schloss anbringen oder ein Bird Fahrzeug auf andere Weise absperren.
12.10 Verbotene Nutzungsformen: Bird Fahrzeuge dürfen nicht für Rennen, Bergfahrten oder Stunt- oder Trickfahrten verwendet werden. Ebenso unzulässig ist die Nutzung auf unbefestigten Straßen, die Fahrt durch Wasser (außer auf nasser Fahrbahn insbesondere durch Regen, siehe dazu Ziffer 12.3) oder durch gesperrte Gebiete. Der Nutzer darf das Bird Fahrzeug zudem nicht weitervermieten oder gegen Bezahlung anbieten.
12.11Folgen der Verletzung von Verhaltenspflichten: Verletzt der Nutzer eine der vorgenannten Verhaltenspflichten schuldhaft, ist er dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadens verpflichtet.
§ 13****Mitteilungspflichten des Nutzers bei Unfällen, Verkehrsverstößen, Diebstahl
13.1 Jedes der nachfolgenden Ereignisse muss der Nutzer unverzüglich dem Betreiber melden, unabhängig davon, ob der Nutzer das Ereignis (mit-)verursacht hat:
– jeden Unfall oder Zusammenstoß, an dem das Bird Fahrzeug beteiligt ist;
– jeden Schaden am Bird Fahrzeug;
– jeden Personen- oder Sachschaden im Zusammenhang mit der Nutzung eines Bird Fahrzeugs;
– jeden Verkehrsverstoß im Zusammenhang mit der Nutzung eines Bird Fahrzeugs, soweit dieser behördlich geahndet wird, insbesondere durch Androhung oder Verhängung eines Verwarngelds oder Ordnungsgelds; und
– jeden Diebstahl oder sonstiger Verlust des gemieteten Bird Fahrzeugs.
13.2 Der Nutzer hat bei einem Unfall im Zusammenhang mit der Nutzung eines Bird Fahrzeugs mit Personen- oder Sachschäden die Polizei zwecks Unfallaufnahme hinzuzuziehen.
13.3 Sofern die Polizei einen Unfall oder sonstiges Schadensereignis nicht unmittelbar aufgenommen hat oder im Falle eines Diebstahls oder sonstigen Verlusts des Bird Fahrzeugs, hat der Nutzer das Ereignis unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, bei der Polizei zu melden.
13.4 Verletzt der Nutzer eine der vorgenannten Mitteilungspflichten schuldhaft, ist er dem Betreiber gegenüber zum Ersatz des aus der Pflichtverletzung resultierenden Schadens verpflichtet.
13.5 Der Betreiber kooperiert mit der Polizei und sonstigen Vollzugsbehörden und stellt diesen geforderte Informationen über ein Schadensereignis zur Verfügung.
§ 14****Pflichten des Nutzers im Hinblick auf Sicherheit und das Tragen von Helmen
14.1 Vor jeder Nutzung eines Bird Fahrzeugs muss der Nutzer eine einfache Sichtprüfung durchführen, die folgende sicherheitsrelevante Punkte umfasst:
– offensichtlich nicht korrekter Stand der Räder;
– Funktionsfähigkeit des Gashebels, der Bremsen, Lichter und Rückstrahler; sowie
– offensichtliche Anzeichen von Beschädigung, ungewöhnlichem oder übermäßigem Verschleiß oder andere offene und offensichtliche mechanische Probleme oder Wartungsbedarf.
14.2 Stellt der Nutzer während der Sichtprüfung nach Ziffer 14.1 ein Problem mit dem Bird Fahrzeug fest, darf er diesen nicht benutzen. Allfällige bereits angefallene Kosten werden dem Nutzer rückerstattet. Zudem muss der Nutzer den Betreiber benachrichtigen, damit der Betreiber das betroffene Bird Fahrzeug zum Schutz des Nutzers, anderer Nutzer und Dritter aus dem Verkehr ziehen und das Problem beheben kann.
14.3 Meldet das Bird Fahrzeug während der Fahrt ein Problem (Warnleuchte oder Fehleranzeige), hat der Nutzer die Fahrt sofort zu unterbrechen und den Betreiber über die Bird App zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.
14.4 Der Betreiber empfiehlt, dass der Nutzer während der Fahrt einen Helm trägt. Der Helm sollte den jeweiligen Normen entsprechen (z. B. Snell, CPSC, ANSI oder ASTM) und gemäß den Anweisungen des Herstellers richtig dimensioniert, angepasst und angeschnallt sein. Das Nutzen eines Bird Fahrzeugs ohne Helm erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 15****Versicherungsschutz
15.1 Das Bird Fahrzeug ist haftpflichtversichert.
15.2 Ist der Nutzer aufgrund eines versicherten Ereignisses zum Schadenersatz verpflichtet, werden etwaige Leistungen der Versicherung auf die Schadenersatzpflicht des Nutzers angerechnet.
§ 16****Pflichten und Haftung von Bird
16.1 Der Betreiber stellt keine Plätze und Wege für die Nutzung von Bird Fahrzeugen zur Verfügung und gewährleistet nicht, dass der Nutzer stets einen sicheren Platz oder Weg für seine Fahrt zum gewünschten Zielort hat.
16.2 Im Übrigen haftet der Betreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für vom Betreiber oder seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
16.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
16.5 Haftungsbeschränkungen des Betreibers gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 17****Kündigung
17.1 Der Nutzer kann einen Einzelmietvertrag jederzeit nach Ziffer 7 beenden. Die ordentliche Kündigung eines Einzelmietvertrags durch den Betreiber ist ausgeschlossen.
17.2 Der Betreiber kann jeden Einzelmietvertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen und vom Nutzer die sofortige Herausgabe des Bird Fahrzeugs verlangen oder das Bird Fahrzeug sperren, wenn der Nutzer wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere Verhaltenspflichten nach Ziffer 12, Mitwirkungspflichten nach Ziffer 13 oder sicherheitsbezogene Pflichten nach Ziffer 14. Das Gleiche gilt, wenn das Bird Benutzerkonto des Nutzers wegen Verzug mit der Zahlung offener Beträge oder aus anderen, vom Nutzer verschuldeten, Gründen gesperrt wird.
§ 18****Vertraulichkeit
18.1 Alle persönlichen Daten des Nutzers werden vom Betreiber entsprechend dessen aktuell gültiger Datenschutzrichtlinie (Privacy Policy) aufbewahrt.
18.2 Die aktuell gültige Datenschutzrichtlinie des Betreibers und seiner verbundenen Unternehmen kann über diesen Link eingesehen werden.
§ 19****Anwendbares Recht
Dieser Rahmenvertrag und jeder Einzelmietvertrag zwischen dem Betreiber und dem Nutzer einschließlich dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unterliegen österreichischem Recht.
Es wird auf die Möglichkeit für Konsumenten mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalte in der EU hingewiesen, sich an die online-Streitbeilegungsplattform der EU zu wenden (ec.europa.eu/consumers/odr). Der Nutzer kann eine Beschwerde auch an den Betreiber unter hello@bird.co richten.
§ 20****Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer durch Benachrichtigung im Rahmen der Bird App mindestens 14 Tage vor geplantem Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der beabsichtigten Änderung Widerspruch einlegt. Auf diese Folge, die Bedeutung der beabsichtigten Änderung für den Nutzer, das Widerspruchsrecht des Nutzers sowie die Frist für einen Widerspruch wird der Betreiber bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung laufende Einzelmietverträge gelten die alten Bedingungen.
*********ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG DES NUTZERS
☐ Ich bestätige, dass ich die vorstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelesen habe und diese hiermit ausdrücklich akzeptiere.
☐ Ich erkläre, dass ich mit der Bedienung des von mir ausgewählten Bird Fahrzeugs vertraut bin, dass ich körperlich und auch sonst in der Lage bin, das von mir ausgewählte Bird Fahrzeug verkehrssicher nach den geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen, insbesondere der Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu führen. Ich erkläre, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin, dass ich einen Helm tragen werde, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ich das von mir ausgewählte Bird Fahrzeug nicht mit Passagieren fahre und dass ich alle Verkehrsregeln einhalten werde.
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